Auch das Erben und Vererben ist alles andere als ein Kinderspiel.

Erben und Schenken wird für viele teuer: Hat man eine größere Erbschaft gemacht oder ist man vom Erblasser mit einem Vermächtnis bedacht worden, so interessiert sich oft auch das Finanzamt für diesen Vorgang.

Testament

Tipp: Sprechen Sie Ihr Testament nicht nur mit dem Rechtsanwalt, sondern auch mit einem Steuerberater durch.

 

Jeder, der aus einer Erbschaft etwas erwirbt, sei es als Erbe, Vermächtnisnehmer, Pflichtteilsberechtigter oder Begünstigter einer Auflage, unterliegt dem Grunde nach der Steuerpflicht nach den Bestimmungen des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes. Die Steuerschuld entsteht für den Erben mit dem Todesfall des Erblassers. Dabei erfährt das Finanzamt in aller Regel bald von einem Sterbefall, der möglicherweise Erbschaftsteuer auslöst. Nachlassgerichten und sonstigen Behörden, aber auch Banken und Sparkassen obliegt eine Meldepflicht, sobald ihnen ein Sterbefall bekannt wird.

Hinweis: Eine Erbschaft oder eine Schenkung beim Finanzamt nicht anzuzeigen kann viel Ärger mit sich bringen. Dabei spielt die Höhe eine untergeordnete Rolle. Sobald Sie Kenntnis von einer Erbschaft oder einer Schenkung erhalten, die zu Ihren Gunsten ist, müssen Sie dies innerhalb von maximal 3 Monaten beim Finanzamt anzeigen.

Vorteile einer steuerlichen Beratung in Erbfällen oder bei Schenkungen:

Notar

Ein Notar kann Ihnen bei der Gestaltung und Umsetzung von Testamenten und Schenkungen helfen. Der Steuerberater hilft Ihnen legal die Steuerlast zu optimieren.

 

– Ein Steuerberater ist auch dazu da, Erbschaftssteuer legal zu minimieren
– Durch frühzeitige Beratung können sowohl Erbschaftssteuer, als auch Schenkungen optimiert werden
– Der Steuerberater kann mit Ihnen gemeinsam steueroptimierte Strategien entwickeln
– Sind Immobilien, Grundbesitz oder Betriebsvermögen vorhanden, so ist zwingend der Rat eines Steuerberaters einzuholen, da Laien die ganzen Vorschriften nicht kennen und somit nicht beachten können
– Sofern Verfügungen bereits zu Lebzeiten stattfinden, können für beide Seiten steuerliche Vorteile entstehen

Handeln Sie frühzeitig: Wir beraten Sie in Fällen des Erbens und Vererbens und helfen Ihnen dabei, mögliche Stolpersteine zu umgehen.