Eine Umsatzsteuersonderprüfung findet in unregelmäßigen Abständen durch das Finanzamt statt. Diese wird insbesondere dann angeordnet, wenn es größere Abweichungen bei den Umsatzsteuervoranmeldungen gibt, die ungewöhnlich sind. Zum Beispiel bei Anschaffung teurer Maschinen oder Gerätschaften, durch die Ihnen eine Vorsteuererstattung in größerem Ausmaß zustehen würde. Doch eine Umsatzsteuersonderprüfung kann auch dann angeordnet werden, wenn den Veranlagungsbeamten etwas anderes auffällt, z.B. wenn Ihre Umsätze drastisch rückläufig sind und Sie daher eine deutliche Abweichung in der Umsatzsteuer-Zahlast vorliegen haben. Oftmals auch bei erstmaliger Erklärung von Umsätzen mit Auslandsbezug.
Tipp: Lassen Sie die Umsatzsteuersonderprüfung immer beim Steuerberater durchführen. Er kann gezielt auf die Fragen des Prüfers antworten. Zusätzlich haben Sie einen Vorteil, wenn Sie auch die Finanzbuchhaltung beim Steuerberater durchführen lassen.
Bei Umsatzsteuersonderprüfungen gilt ausschließlich Papierrecht. Persönliche Lebensereignisse oder Lebenssachverhalte haben keinen Einfluss, sie können und dürfen dabei nicht berücksichtigt werden.
Sie haben Fragen oder brauchen Hilfe? – Greifen Sie zum Telefon und rufen uns an.